Liebe Gäste, Mitarbeiter, Freunde und alle anderen.
Ab 15.05.2020 dürfen Gaststätten in Sachsen wieder öffnen.
Natürlich mit besonderen Hygienischen Anforderungen. Wir in der Gastronomie sind schon immer eine der Branchen mit hohen Anforderungen und sind auch gern bereit mehr zu tun als üblich.
Aber es gibt ein paar Gründe warum der Gasthof bis auf weiteres Geschlossen bleibt.
Der wichtigste Grund ist, dass ein wirtschaftliches Betreiben in unseren Augen nicht möglich ist. Wir sind kein klassisches A'la Carte Restaurant sondern für alle gastronomischen Leistungen da. Und diese für uns wichtige und hauptsächlich Tätigkeit bleibt verboten!
Sämtliche Familienfeiern ob Hochzeiten, Geburtstage, Tagungen, Tanzveranstaltungen dürfen die nächsten Wochen und Monate nicht stattfinden!
Unsere Kegelbahn zählt als Sportstätte und darf ebenfalls nicht benutzt werden.
In der Gaststube werden 5 Tische (max 20 Personen), in der Altdeutschen max 3 Tische (12 Personen) und in der Weinstube nur 1 Tisch (4 Personen) Platz finden.
Aus 92 Plätzen werden max 36 Plätze (Verlust von über 60 % Kapazität).
Sollte auch noch eine zeitliche Einschränkung der Öffnungszeiten (wie in anderen Bundesländern) dazu kommen sind die Plätze nur 1x Mittag und 1x Abends belegbar.
Unser Biergarten wird ebenfalls nur mit 5 Tischen (20 Personen) ausgestattet sein können.
Und hier sind wir komplett Wetterabhängig, was eine Reservierung über mehrere Tage im Vorfeld ausschließt.
Wenn wir öffnen zahlen wir aber 100 % der Kosten!
In der Überschrift steht das wir Sie und uns weiterhin schützen möchten.
Erklärung:
Zu den Auflagen bei der Wiedereröffnung gehört eine Erfassung ihrer persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer. Diese müssen wir mit Datum sowie Anfangs und Endzeit ihres Besuches dokumentieren und 1 Monat aufbewahren. Danach müssen diese Daten vernichtet werden!
Klingt auf den 1. Blick nicht schlimm, doch nun nehmen wir an es wird bei einer Person der corona Virus nachgewiesen und beim zurückverfolgen wird festgestellt das er innerhalb der letzten 14 Tage (Inkubationszeit) auch im Roten Hirsch war. Nun muss ich alle Daten von den Gästen die an diesem Tag ebenfalls bei uns waren dem Gesundheitsamt mitteilen. (gilt übrigens auch für andere Gaststätten und die Friseure) Jetzt bekommen alle diese Gäste und mein Personal welches an diesem Tag gearbeitet hat einen Anruf und alle müssen 14 Tage in Quarantäne! Sie werden 14 Tage zu Hause eingesperrt und ich muss wieder den Gasthof solange schließen.
Das Risiko ist uns einfach zu groß.
Wir haben uns deshalb schweren Herzens entschieden die Betriebstätigkeit zu unterbrechen bis wieder ein halbwegs normaler Zustand erreicht ist.
Wir können nur hoffen das dies schnell geht denn die finanziellen Reserven sind komplett aufgebraucht und die Corona Hilfen sind nur ein Tropfen auf einen sehr heißen Stein.
Unser Personal ist in Kurzarbeit, aber hier werden Zuschläge und Trinkgelder nicht berücksichtigt. Wir können also nicht garantieren das alle an Bord bleiben wenn sich irgendwo eine Chance für mehr Geld bietet. Weitere Hilfen sind zwar gefordert aber nicht in Sicht.
Am 16. Mai 1970 um 15 Uhr haben meine Eltern den Gasthof aufgeschlossen und unsere Familientradition begonnen.
Zum 50. Jahrestag werden wir somit keine Party sondern eine Trauerfeier im Saal (mit Abstandsregelung) stattfinden lassen.
16. Mai 2020 um 15 Uhr
Wir bitte um Voranmeldung per Kontaktformular. Da auch hier durch die Abstände viel weniger Personen Platz finden!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Kösters